Dreh- und Angelpunkt aller Integrationsanstrengungen muss die frühzeitige Sprachförderung sein. Bayern setzt bislang bei der frühkindlichen Sprachstandsfeststellung auf freiwillige Maßnahmen, während sich in Nordrhein-Westfalen aus der verpflichtenden Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor Einschulung die entsprechenden zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen ergeben.
Verpflichtende Sprachstandserhebungen vor Einschulung für alle Kinder eröffnen den Weg, das individuelle Sprachvermögen auf ein annähernd gleiches Niveau zu heben.
Die großen Unterschiede zwischen den Ländern zeigen auch, was in den Ländern verbessert werden kann.
Verpflichtende Sprachstandserhebungen vor Einschulung für alle Kinder eröffnen den Weg, das individuelle Sprachvermögen auf ein annähernd gleiches Niveau zu heben.
Die großen Unterschiede zwischen den Ländern zeigen auch, was in den Ländern verbessert werden kann.